Gemäß § 8a des BSI-Gesetzes müssen Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) ihre kritischen IT-Systeme durch angemessene Vorkehrungen gegen Störungen der Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit absichern. Dabei sind mit „kritisch“ die informationstechnischen Systeme oder Komponenten gemeint, die für die Funktionsfähigkeit der betriebenen Kritischen Infrastrukturen maßgeblich sind. Erstmals hat das BSI jetzt einen Branchenstandard im Sinne des § 8a BSI-Gesetz erteilt. Der Standard für Wasserver- und Abwasserentsorgungsunternehmen besteht aus dem Merkblatt DVGW W 1060 bzw. DWA-M 1060 „IT-Sicherheit - Branchenstandard Wasser/Abwasser“ und einer Web-Applikation, dem „IT-Sicherheitsleitfaden“. Mit dessen Hilfe können Wasserver- und Abwasserentsorgungsunternehmen ermitteln, welche Sicherheitsmaßnahmen einzuführen sind, um ihre IT-Infrastruktur gemäß dem Stand der Technik zu schützen.

Quellenangaben:
BSI; https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Industrie_KRITIS/IT-SiG/Neuregelungen_KRITIS/B3S/b3s_node.html
DWA; http://de.dwa.de/presseinformationen-volltext/items/branchenstandard-it-sicherheit-wasserabwasser-offiziell-anerkannt.html