Die Bedeutung der Informationssicherheit ist für den Energiesektor von hoher und weiterhin zunehmender Bedeutung. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesnetzagentur nach § 11 Abs. 1b EnWG den Auftrag, einen Katalog von Sicherheitsanforderungen zum Schutz gegen Bedrohungen für Telekommunikations- und elektronische Datenverarbeitungssysteme, die für einen sicheren Betrieb von Energieanlagen notwendig sind, zu erstellen (sog. „IT-Sicherheitskatalog“).

Kernforderung des IT-Sicherheitskatalogs ist die Verpflichtung der Betreiber der betroffenen Energieanlagen, ein Informationssicherheits-Managementsystem zu implementieren.

Die Bundesnetzagentur stellt den Entwurf des IT-Sicherheitskatalogs auf der Website (https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/Versorgungssicherheit/IT_Sicherheit/IT_Sicherheit.html) zur Konsultation.

Es wird Gelegenheit gegeben zur schriftlichen Stellungnahme, die auch gemeinschaftlich abgegeben werden kann, bis Mittwoch, 28. Februar 2018 (Posteingang) an die E-Mail-Adresse it-sicherheitskatalog@bnetza.de.

Quelle: Bundesnetzagentur