Am 19.11.2020 wurde ein neuer Bearbeitungsstand des Referentenentwurfs des Innenministeriums zum IT-SiG 2.0 erstellt.
Die wesentlichen Neuerungen für Betreiber auf den Punkt gebracht:

  • Betreiber eines Betriebsbereichs der oberen Klasse im Sinne der Störfallverordnung sind verpflichtet IT-Störungen, die zu einem Störfall gemäß Störfall-Verordnung geführt haben oder führen können, an das BSI zu melden.

  • Für Unternehmen von erheblicher volkswirtschaftlicher Bedeutung gibt es die Verpflichtung, eine Selbsterklärung zur IT-Sicherheit beim BSI vorzulegen.

  • Für Unternehmen, die sich zur „Kritischen Infrastruktur“ zählen, gibt es die Verpflichtung zum Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung.

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Quelle: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (www.bmi.bund.de)