Die im März 2023 veröffentlichte TRBS 1115-1 „Cybersicherheit für sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen“ schlug hohe Wellen. Nicht etwa, weil das Regelwerk an sich besonders viel Neues in Sachen Cybersicherheit forderte – diese ist längst Gegenstand vieler Vorschriften und Normen. Die Aufregung war deshalb groß, weil eine große zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) in der Folge Sicherheitsbeauftragte dazu aufgefordert hatte, durch Unterschrift zu bestätigen, dass die Dokumentation zur Durchführung von Cybersicherheitsmaßnahmen durch die ZÜS eingesehen werden kann.

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Quelle: „Neue Regeln, bekannte Maßnahmen“ – aus CHEManager 04/2024