Das Bundesinnenministerium hat am 26.04. den Entwurf einer zweiten Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung veröffentlicht. Verbände, Fachkreise und Wissenschaft können dazu bis zum 17. Mai 2021 Stellung nehmen.
Welche Anlagen zählen zu den Kritischen Infrastrukturen?  Die Definition Kritischer Infrastrukturen im Sinne des IT-Sicherheitsgesetzes mit zahlenmäßigen Schwellenwerten gehört zu den wesentlichen Änderungspunkten. Sie entscheidet darüber, ob der Betreiber einer Anlage strengere Anforderungen erfüllen muss - z.B. bei technisch-organisatorischen Maßnahmen zur Erhöhung der IT-Sicherheit oder der Meldepflicht.

zum Referentenentwurf und der inoffiziellen Lesefassung mit den Änderungen

Quelle: www.community.beck.de