Jetzt ist es offiziell: Der Innenausschuss gab grünes Licht für das von der Bundesregierung vorgelegte „IT-Sicherheitsgesetz 2.0“. Das bedeutet zum Beispiel, dass auf Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse strengere Anforderungen in Bereich IT-Security zukommen.
Pressemitteilung des Bundestags
Quelle: www.bundestag.de