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Bild: Chemietechnik







26. Juni 2017 | Branchen-News
Neue Verordnung definiert, für welche Firmen die Regeln des IT-Sicherheitsgesetzes gelten

Am 25. Juli 2015 ist das IT-Sicherheitsgesetz in Kraft getreten. Betreiber kritischer Anlagen aus den Bereichen Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung sowie Finanz- und Versicherungswesen müssen danach künftig einen Mindeststandard an IT-Sicherheit einhalten und erhebliche IT-Sicherheitsvorfälle an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) melden. Die beim BSI eingehenden Meldungen werden bewertet und dann schnellstmöglich allen Betreibern mit einer entsprechenden Aufbereitung zur Verfügung gestellt. (Quelle: bmi.bund.de)

Ziel des IT-Sicherheitsgesetzes ist, dass sich Firmen aus sensiblen Bereichen besser vor Cyberangriffen schützen. Eine neue Verordnung zum IT-Sicherheitsgesetz regelt nun, für welche Firmen die Regeln des IT-Sicherheitsgesetzes gelten.

Künftig sind mehr Unternehmen aus den Sektoren Transport, Verkehr, Finanzen, Versicherungen und Gesundheit verpflichtet, schwere IT-Sicherheitsvorfälle zu melden. Konkret betroffen seien 918 „kritische Infrastrukturen“ heißt es in der Verordnung, die noch im Juni in Kraft treten soll. (Quelle: spiegel.de)